Kleingedrucktes

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Haftung:

Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person oder Sache, welcher Verursacher auch immer, wird vom Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen keinerlei Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer:in ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Er wird keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den Veranstalter bzw. Sonstige an der Veranstaltung beteiligte Personen stellen. Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen und Organisationsvorschriften sowie ev. Änderungen anerkannt. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen. Jede:r Teilnehmer:in ist damit einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten, die von ihm im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Wien Energie Business Run gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, Video Cassetten etc. - ohne Vergütungsansprüche seinerseits genutzt werden dürfen. Gerichtsstand Wien. Änderungen vorbehalten.

Zelte und sonstige Aufbauten:

Aus Sicherheitsgründen ist kein:e Teilnehmer:in des Business Runs berechtigt, über die von uns offiziell aufgestellten und autorisierten sowie betriebenen Zelte hinaus sonstige eigene Zelte oder sonstige Vorrichtungen am Veranstaltungsort aufzustellen und zu betreiben.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die außerhalb von unserer Autorisierung errichtete Zelte und Anlagen, nicht durch unseren Sicherheits- und Rettungsdienst betreut werden.

Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen oder sonstige Sicherheitsanordnungen des Veranstalters behält sich der Veranstalter insbesondere jegliche Besitzstörungs- und Schadensersatzansprüche vor.

Der Veranstalter behält sich vor, Standorte bereits reservierter Pagoden und Zelte  zu verändern.

Rückerstattung:

1. Im Falle einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Terror, Krieg, Elementarereignisse usw.) ist eine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen sowie nicht in Anspruch genommener Leistungen auf Grund bereits getätigter Aufwendungen nicht möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung des Gebuchten/Reservierten bleibt aufrecht.

2. Tritt ein(e) angemeldete:r Teilnehmer:in nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühren.

Rücktritt vom Mietvertrag - Nichtinanspruchnahme des Pagodenzeltes

Nimmt der Mieter das angemietete Zelt/Equipment aus Gründen nicht in Anspruch, die in seiner Sphäre liegen, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung auf Zahlung des Mietpreises ein.
Der Mieter hat in solchen Fällen folgende Storno-Pauschalen zu entrichten:
a) Mitteilung der Nichtinanspruchnahme bis zu 5 Monaten (150 Tagen) vor dem vereinbarten Termin der Überlassung des Mietgegenstandes: 50% des vereinbarten Mietpreises,
b) Mitteilung der Nichtinanspruchnahme ab 149 Tage vor dem vereinbarten Überlassungszeitpunkt oder Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Mitteilung: 100% des Mietpreises.

Rücktritt von der Bestellung - Nichtinanspruchnahme von Catering und Tischen im VIP-Gold und VIP-Diamond Bereich:

Nimmt der Besteller die bestellten Tische und Catering aus Gründen nicht in Anspruch, die in seiner Sphäre liegen, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung auf Zahlung des Auftragspreises ein.
Der Besteller hat in solchen Fällen folgende Storno-Pauschalen zu entrichten:
a) Mitteilung der Nichtinanspruchnahme bis zu 31 Tagen vor der Veranstaltung: 50% vereinbarten Auftragspreises
b) Mitteilung der Nichtinanspruchnahme ab 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% des Auftragspreises.
Die Mitteilung über die Nichtinanspruchnahme hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Veranstalter.

Die Business Run Eventorganisation GmbH übernimmt für von dem Benützer bzw. Dritten eingebrachtes Gut keine wie immer geartete Haftung.

Der Benützer trägt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung des VIP-Clubs entstehen und hat die Business Run Eventorganisation GmbH für diesbezügliche Forderungen Dritter schad- und klaglos zu halten.

Der Benützer hat für die Einhaltung der Hausordnung durch seine Beschäftigten, Beauftragten und der im VIP-Club anwesenden Besucher zu sorgen. Der Benützer haftet der Business Run Eventorganisation GmbH gegenüber für alle Nachteile, die ihr aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen.

Den Mitarbeiter:innen der Business Run Eventorganisation GmbH ist jederzeit der ungehinderte Zutritt zu gestatten.

Den Anordnungen der Business Run Eventorganisation GmbH ist Folge zu leisten.

Veranstalter / Organisation:

Business Run Eventorganisation GmbH

Stand: 16.11.2023

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