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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen, die am Wien Energie Business Run teilnehmen. Die Teilnahmebedingungen regeln das durch die Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen TeilnehmerIn bzw. Unternehmen, Verein, Organisation und Veranstalter und sind in der bei der Anmeldung jeweils veröffentlichten Version gültig.
Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Teilnahmebedingungen sowie ev. Änderungen anerkannt.
Veranstalter des Wien Energie Business Run ist die Business Run Eventorganisation GmbH, Baumgasse 15/2, 1030 Wien. (UID-Nr.: ATU68851628, Handelsgericht Wien FN 419829 x)
A. Wettkampfbestimmungen
1. Zur Teilnahme berechtigt sind alle, die das vorgeschriebene Lebensalter von 15 Jahren erreicht Jahren haben, keinem Startverbot unterliegen und sich unter den geltenden Bestimmungen über die bereitgestellte Online-Anmeldeplattform ordnungsgemäß angemeldet haben.
Die angemeldete Person muss persönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen. Er oder sie bestätigt mit der Anmeldung die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme zu erfüllen, um die Strecke in der jeweils kommunizierten maximalen Zeit zurückzulegen und im Zweifelsfall ärztlichen Rat eingeholt zu haben.
2. Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.).
3. Den Teilnehmenden ist die Verwendung von Fortbewegungsmitteln und/oder Sportgeräten, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden, Besucher oder Organisationskräften der Veranstaltung gefährden können, nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere Fahrräder, Scooter, E-Scooter, Motorräder, E-Motorräder, Kinderwägen, sog. „Babyjogger“ (Laufkinderwägen) und Inline n Skates. Ebenso ist die Begleitung von Teilnehmenden durch ebendiese Fortbewegungsmittel nicht zulässig. Das Mitführen von Tieren auf der Strecke ist für Teilnehmende untersagt.
4. Die Benutzung von Nordic Walking Stöcken ist nur im Nordic Walking Bewerb möglich. Das Laufen mit Nordic Walking Stöcken ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.
5. Die vom Veranstalter zugewiesene Startblockeinteilung (lt. Startnummer) ist einzuhalten. Zuwiderhandeln kann zur Disqualifikation der teilnehmenden Person führen.
6. Die persönliche, offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefaltet, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers sichtbar zu tragen.
7. Die Weitergabe der persönlichen Startnummer an Dritte ohne gleichzeitige Datenänderung ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation. Bitte beachten Sie, dass die Startnummer bei einem eventuellen Notfall zur Identifikation dient!
8. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der genannten Punkte 3. bis 6. führt zur Disqualifikation der jeweiligen TeilnehmerIn. Die vom Veranstalter befugten Mitarbeiter sind berechtigt, TeilnehmerInnen, die gegen diese Regeln verstoßen, jederzeit aus dem Bewerb zu nehmen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen TeilnehmerInnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifikation auszusprechen.
10. Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachtes Personal bzw. die Mitarbeiter des von ihm beauftragten medizinischen Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze des Teilnehmers/der Teilnehmerin diesem/dieser die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
11. Die Zeitnehmung erfolgt durch einen vom Veranstalter beauftragten Zeitnehmungsunternehmen mittels auf der Startnummer befestigtem RFID-Chip. Eigene Zeitnehmungs-Chips, welches Systems auch immer, können nicht verwendet werden.
B. Anmeldung
1. Anmeldungen können nur über das Online Anmeldesystem unter www.businessrun.at erfolgen. Anmeldungen per Email oder Telefon werden nicht entgegen genommen.
2. Die Anmeldung für den Wien Energie Business Run ist verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich.
3. Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden dem Anmelder/der Anmelderin in Rechnung gestellt.
4. Datenänderungen können nur bis zum Anmeldeschluss durchgeführt werden. Danach sind jegliche Datenänderungen ausnahmslos ausgeschlossen.
5. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der TeilnehmerInnen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.
6. Tritt eine angemeldete Person aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Veranstalters, der neutralen Sphäre oder der mit der Organisation und Durchführung beauftragten Unternehmen liegen, nicht zum Bewerb an, oder erklärt die Person vorher ihre Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr.
7. Sofern der angemeldeten Person ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wird die für die Teilnahme am Bewerb gezahlte Nenngebühr rückerstattet.
C: Zweck der Datenverarbeitung in Bezug auf eine Anmeldung zum Business Run
1. Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten der TeilnehmerInnen (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsjahr) erhoben. Diese Daten werden zur Abwicklung der Teilnahme am Lauf genutzt. Dazu zählt auch eine eventuelle medizinische Betreuung der TeilnehmerInnen während der Veranstaltung.
2. Meldet sich ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin selbst an, erhält der Veranstalter diese Daten vom Teilnehmer/Teilnehmerin, erfolgt die Anmeldung über einen Teamleader erhält der Veranstalter diese Daten über diesen.
3. Werden weitere Daten zur Abrechnung der Teilnahme angegeben, werden diese Daten ausschließlich für die Zwecke der Abrechnung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
4. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin erhält eine Startnummer mit integriertem Zeitnehmungs-Chip, der seinen unter (1) genannten Daten zuzuordnen ist. Während des Laufes werden mittels des Chips die Zeiten des jeweiligen Teilnehmers/Teilnehmerin erfasst und der Person zugeordnet.
5. Die Zeitdaten werden nach Abschluss der Veranstaltung ausgewertet und Ergebnislisten erstellt.
6. Die Ergebnislisten werden nach Abschluss der Veranstaltung mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsjahr, Startnummer, Laufzeit, Teamname/Unternehmen auf der Internetseite veröffentlicht, es sei denn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin möchte dies nicht. Eine "anonymen Teilnahme" kann formlos per Email beim Veranstalter bekannt gegeben werden. Die "anonymen Teilnahme" schließt dann eine Veröffentlichung des personalisierten Ergebnisses aus.
7. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers/der Teilnehmerin, der Teams und der Partner können vom Veranstalter und von den Partnern (Sponsoren) der Veranstaltung ohne Anspruch auf Vergütung für Presseveröffentlichungen, PR-, Werbe- sowie kommerzielle Zwecke verbreitet und veröffentlicht werden.
8. Die gemäß (1) gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dienstleister weitergegeben, um den Teilnehmern persönliche Laufvideos und/oder Fotos vom Zieleinlauf und / oder der Laufstrecke (im Folgenden "persönlicher Laufvideoservice") verfügbar zu machen. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin jedoch nicht zugleich, dass er ein solches persönliches Video beziehen oder kaufen möchte.
Auf diesen persönlichen Laufvideos können auch andere TeilnehmerInnen der Veranstaltung sichtbar sein, als auch ein Sponsoren-Trailer abgespielt werden. Diese persönlichen Laufvideos können vom Veranstalter und von den TeilnehmerInnen, die sich ein persönliches Laufvideo anfertigen und zusenden lassen, auf ihren sozialen Kanälen verwendet werden. TeilnehmerInnen, die im Hintergrund dieser persönlichen Laufvideos zu sehen sind, haben keinen Anspruch auf Vergütung u.ä.
D. Haftungsausschluss
1. Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person, Sache oder Vermögen, welcher Verursacher auch immer, wird vom Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen keinerlei Haftung übernommen. Mit der Anmeldung zum Wien Energie Business Run erkennt jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an.
2. Der Veranstalter ist (insbesondere in den Jahren 2021, 2022 und ev. 2023 unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie) berechtigt und anlassbezogen sogar verpflichtet, die Veranstaltung in seiner Gesamtheit (inkl. z.B. Side-Events, Expo, Startnummernausgabe) in speziell begründeten Ausnahmesituationen zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, ganz oder in Teilen, vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu begrenzen, zu schließen oder abzusagen. Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung der Teilnehmenden und/oder Besucher führen können oder ein behördliches Veranstaltungsverbot für den Bewerb ausgesprochen wurde. Die teilnehmende Person hat mögliche behördliche Auflagen oder Anforderungen, die dem Veranstalter vorgeschrieben werden, zu akzeptieren und zu erfüllen. Über derartige Auflagen und/oder Änderungen wird die teilnehmende Person vorab per E-Mail benachrichtigt und/oder auf der Website zum jeweiligen Bewerb informiert.
Die teilnehmende Person ist aufgefordert sich laufend, jedenfalls aber am Tag der Veranstaltung, entsprechend selbst zu informieren.
3. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er/sie auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt.
4. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers/der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wien Energie Business Run. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung des eigenen Gesundheitszustandes obliegt jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin selbst.
5. Der Veranstalter behält sich vor, Personen, zu deren Schutz, die Teilnahme am Wien Energie Business Run zu verwehren, wenn ihm im Vorhinein bestehende gesundheitliche Probleme dieser Personen bekannt sind, und diese Personen aus Sicht des Veranstalters mit einer Teilnahme am Wien Energie Business Run zusätzliche gesundheitliche Risiken eingehen würden. In diesem Zusammenhang ist der Veranstalter berechtigt von diesen Personen auch ärztliche Bestätigungen über eine unbedenkliche Teilnahme einzuholen.
6. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen.
E. Persönliche Daten / Datenschutz
1. Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden.
2. Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten auf www.businessrun.at und auf der Internetseite des beauftragten Zeitnehmers veröffentlicht werden.
3. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass die von ihm im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnahme am Wien Energie Business Run gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme etc. - vom Veranstalter von den Partnern (Sponsoren) der Veranstaltung ohne Vergütungsansprüche genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
4. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per Post und Email durch den Veranstalter einverstanden. Mit Ausnahme zum Zweck der notfallmedizinischen Betreuung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, erfolgt KEINE Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
F. Zelte und sonstige Aufbauten
Aus Sicherheitsgründen ist kein Teilnehmer des Business Run berechtigt, über die von uns offiziell aufgestellten und autorisierten sowie betriebenen Zelte hinaus sonstige eigene Zelte oder sonstige Vorrichtungen am Veranstaltungsort inklusive aller zum Veranstaltungsgelände zugehörigen Parkplätze und Flächen aufzustellen und zu betreiben.
Der Veranstalter macht darauf aufmerksam, dass die außerhalb von unserer Autorisierung widerrechtlich errichteten Zelte und Anlagen, nicht durch den Sicherheits- und Rettungsdienst des Veranstalters betreut werden.
Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen oder sonstige Sicherheitsanordnungen des Veranstalters behält sich der Veranstalter insbesondere jegliche Besitzstörungs- und Schadensersatzansprüche vor.
G. Rückerstattung von bezahlten Leistungen für Zeltinfrastruktur & Catering
Im Falle einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer (z.B. "Gefahr in Verzug", Schlechtwetter, höhere Gewalt, Terror etc.), ist eine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen für Zeltinfrastruktur & Catering sowie nicht in Anspruch genommener Leistungen, nicht möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung der gebuchten / reservierten Leistungen bleibt aufrecht.
H. Rücktritt vom Mietvertrag - Nichtinanspruchnahme des Pagodenzeltes
Nimmt der Mieter das angemietete Zelt/Equipment aus Gründen nicht in Anspruch, die in seiner Sphäre liegen, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung auf Zahlung des Mietpreises ein.
Der Mieter hat in solchen Fällen folgende Storno-Pauschalen zu entrichten:
a) Mitteilung der Nichtinanspruchnahme bis zu 150 Tagen vor dem vereinbarten Termin der Überlassung des Mietgegenstandes: 50% des vereinbarten Mietpreises,
b) Mitteilung der Nichtinanspruchnahme ab 149 Tagen vor dem vereinbarten Überlassungszeitpunkt oder Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Mitteilung: 100% des Mietpreises.
Dem Mieter bleibt es unbenommen, keinen oder einen niedrigeren Anspruch des Vermieters nachzuweisen.
Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden oder Entschädigungsanspruch nachzuweisen.
Die Mitteilung über die Nichtinanspruchnahme hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Vermieter.
I Rücktritt von der Bestellung - Nichtinanspruchnahme von Catering und Tischen im VIP-Gold und VIP-Diamond Bereich
Nimmt der Besteller die bestellten Tische und Catering aus Gründen nicht in Anspruch, die in seiner Sphäre liegen, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung auf Zahlung des Auftragspreises ein.
Der Besteller hat in solchen Fällen folgende Storno-Pauschalen zu entrichten:
a) Mitteilung der Nichtinanspruchnahme bis zu 31 Tagen vor der Veranstaltung: 50% vereinbarten Auftragspreises
b) Mitteilung der Nichtinanspruchnahme ab 30 Tagen vor der Veranstaltung: 100% des Auftragspreises.
Die Mitteilung über die Nichtinanspruchnahme hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Veranstalter.
Gerichtsstand: Wien